Fuge
Inhalt
- Allgemeines zu Fugen
- Fugenbreiten
- ungebundene Fuge
- gebundene Fuge
Allgemeines
Der größte Schwachpunkt bei einer Pflasterdecke ist die Fuge. Die Pflasterfuge muss ausreichend widerstandsfähig gegen die Reinigung durch Kehrsaugmaschinen, das Ausspülen durch Oberflächenwasser (und damit verbundene Frost- Tausalzbelastung) sowie die Pump- und Sogwirkung der Reifen sein.
Es ist darauf zu achten, die geforderten Fugenbreiten einzuhalten. Werden Betonsteine bzw. Pflasterklinker knirsch verlegt, sind muschelartige Kantenabplatzungen zu erwarten.
Bei zu großer Fugenbreite ist die Stabilität auf Grund mangelnder Fixierung gefährdet. Um die Bewegungsfreiheit der Steine zu begrenzen, ist eine möglichst enge Fugenausbildung zu empfehlen. Bruchraue Natursteine sollten fast knirsch versetzt werden.
Die Fugenbreiten hängen von dem zu verwendendem Pflasterstein, Pflastermaterial sowie von der Bauweise ab. Deshalb sind die vorgeschriebenen Fugenbreiten DIN 18318 bzw. dem Merkblatt Naturstein zu entnehmen.
Eine ungebundene Fugenfüllung muss auf einer ungebundenen Bettung und
einer ungebundenen Tragschicht erfolgen. Als Fugenmaterial sollte
Brechsand verwendet werden, da dieser eine bessere Verzahnung als
Natursand aufweist.
Laut ZTV Pflaster-StB 06 sollte ein Fugenmaterial 0/4, 0/5, 0/8 bzw.
0/11 zum Einsatz kommen. Bei Einsatz bestimmter
Verbundpflastersteinsysteme mit geringen Fugenbreiten kann die
Verwendung von Baustoffgemischen 0/2 mm zweckmäßig sein. Das
Fugenmaterial sollte gemäß TL Pflaster-StB 06 2 bis max. 9 M.-%
Feinanteil (< 0,063 mm) besitzen.
Des Weiteren ist die Filterstabilität gegenüber der Bettung zu
berücksichtigen, d.h. das Fugenmaterial darf nicht in das Bett und in
die Tragschicht einrieseln.
Als ungebundene Fugenfüllung kann auch die sich als nachgiebig
verhaltene bituminöse Vergussmasse verwendet werden, die nicht
wasserdurchlässig ist.
Es wird anlehnend an das Merkblatt vom Naturwerksteinverband eine
zweistufige Fugenfüllung empfohlen, wobei die Abstimmung des
Fugenmaterials unter Berücksichtigung der Steinwahl und Fugenbreite zu
erfolgen hat.
Gebundene Fuge
Die DIN 18318 fordert bei gebundenen Fugen eine Mindestbreite von 8
bis höchstens 12 mm bei Entwässerungsrinnen. Hinsichtlich der
Fugenbreite unterscheidet das
Arbeitspapier Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen
in gebundener Ausführung
je nach Steinart.
Link zum FGSV Verlag
Einige fließfähige Fugenmörtel ermöglichen aber bereits das Verfüllen
enger Fugen ab 3 mm. Die Fugenverfülltiefe richtet sich nach der
Verkehrsbelastung. Eine Fugenverfülltiefe von 3 cm sollte nur bei
fußläufigen Flächen ausgeführt werden.
Folgende Fugenmörtel auf dem Pflastermarkt stehen zur Auswahl.
| Epoxidharzmörtel |
Zwei-Komponenten wasseremulgierfähige Fugenmörtel für wasserdurchlässige und
Wassersperrende Systeme |
| Polyöl gebundener Mörtel |
Ein-Komponenten luftsauerstofferhärtender Fugenmörtel ausschließlich für unbelastete wasserdurchlässige Befestigungen |
| PCC Mörtel |
Kunststoffmodifizierter Zementmörtel für dichte Fugen |
Fugenmörtel
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine optimale Haftzugfestigkeit zwischen Steine und Fugenmaterial ausschließlich bei gesäuberten Steinen erzielt werden kann.